Zitat Zitat von KAJIHEI Beitrag anzeigen
D.h: Wenn du jemanden verbal provoziert wirst darfst du dich erstmal nur verbal wehren...z:B.
Solltest man schon tun, allerdings sagt der Herr Richter ja klipp und klar das keine Notwehr für den Provoziernden vorliegt wenn der Provozierte körperlich aktiv wird (Zitat siehe oben).

Grüße

Kanken