Zitat Zitat von Damiano R. Beitrag anzeigen
In der Urteilsbegründung hieß es, der Täter habe schließlich nicht wissen können, dass er durch das wilde Herumfuchteln mit dem Messer, die Hauptschlagader des Opfers hätte treffen können.
Und eigentlich doch das beste Beispiel, warum es eben nicht sinnvoll mit einem Messer in der Tasche durch die Gegend zu laufen.