
Zitat von
hand-werker
Aber weiß jemand, ob das hier:
Ich kenne ein reales Beispiel von einer Person, die ein völlig legales Messer am Schlüsselbund getragen hat. Nachher war das einfach Gewohnheit, diente jedenfalls nicht zur SV, aber auch nicht mehr als Werkzeug. Dieses Messer wurde in einer SV-Situation eingesetzt und der Richter widersprach dem Notwehrverhalten mit dem Grund, dass die Person ja regelmäßig ein Messer führt, also dies auch einsetzen wollte.
Abgekürzt und soll nicht groß diskutiert werden. Nur sollte man sich im Klaren sein, dass -egal bei welcher Bewaffnung- auch der Richter die komplette (und vielleicht berechtigte) Notwehrlage absprechen könnte.
in höheren Instanzen Bestand hat?
Zweifelst Du daran?
Ist doch voll logisch, dass einem eine berechtigte Notwehrlage abgesprochen werden kann, sobald man dazu ein Messer benutzt, das man regelmäßig am Schlüsselbund trägt.
Siehe auch den Fall Sven G., Dem wurde ja die Notwehrlage abgesprochen, weil er ein regelmäßig getragenes Neck-Knife einsetzte.
Seyed M.hatte wohl Glück, dass er ein Küchenmesser benutzte, das er wahrscheinlich nicht am Schlüsselbund trug.

Zitat von
Ripley
Aber es GING und GEHT doch in der Gesetzesvorlage spezifisch um innerstädtische besonders publikumsreiche Bereiche!?
in welcher Gesetzesvorlage?
Bist Du vielleicht im falschen Thread und hast auch die Gesetzesvorlage aus dem anderen Thread nicht vollständig erfasst?
Hier in diesem Thread stehen solche Lösungsansätze im Raum:

Zitat von
kanken
dass ich mittlerweile ein generelles Führverbot von Messern befürworte. Egal welche Länge. Mit saftigen Strafen wenn man dagegen verstößt.

Zitat von
MCFly
Wie Du richtig schreibst: saftige Strafen wären ein richtiger Ansatz.
[...]
ist leider sehr ernüchternd, mit welchen Ansichten viele Menschen unterwegs sind. Da rückt der Gedanke, dass so ein Gesetz nicht nur andere vor ihnen, sondern sie auch vor sich selbst schützen müsste, automatisch regelmäßig in den Fokus..
Geändert von Pansapiens (15-11-2019 um 06:54 Uhr)
Don't armwrestle the chimp.