
Zitat von
hand-werker
Der Fall Sven G. geisterte ja hier jahrelang immer als klassisches Fehlurteil eines weltfremden Richters rum. Irgendein User hat hier mal das Urteil verlinkt und das war dann gar nicht mehr so weltfremd (ich finde es leider nicht mehr, daher kann ich keine Quelle verlinken, sorry). Zusammengefasst stellte es sich so dar: 2 Gruppen geraten in Streit, man entschließt sich, das Ganze mit den Fäusten auszutragen, Sven G. zieht unbemerkt sein Neckknife und greift damit an, während sein Kontrahent noch denkt, sich auf eine "normale" Prügelei einzulassen (es war in dem Moment wohl 1:1 in klassischer Boxstellung). Genau aus dem Grund ("heimtückischer Einsatz der Waffe") hat das Gericht ihn dann verurteilt - zudem sei das Messer auf Grund der körperlichen Überlegenheit des Bewaffneten (20 Kilo schwerer, 10cm größer) nicht das mildeste Mittel gewesen, welches sicher zum Erfolg führt..
Hier ein Link zu einem Zeitungsartikel:
https://www.sueddeutsche.de/muenchen...aeter-1.363639
Wie man dem Link von Mr. Fister entnehmen kann, war die Quelle für Deine Version ist kein verlinktes Urteil, sondern einzig die Behauptung von Mr. Fister, das würde so aus nicht öffentlichen Gerichtsakten darstellen.
Kann man glauben, oder eben nicht.
Warum sollte ein Richter bei einer einvernehmlichen Schlägerei von einer Notwehrsituation ausgehen?
Warum hat sich nicht mindestens die linke Presse diese Information veröffentlicht?
Und wenn der vom Richter angenommene vorsätzliche Tötungsversuch heimtückisch war, warum wurde nicht auf Mordversuch erkannt?
Geändert von Pansapiens (15-11-2019 um 21:32 Uhr)
Don't armwrestle the chimp.