Der Fall Sven G. geisterte ja hier jahrelang immer als klassisches Fehlurteil eines weltfremden Richters rum. Irgendein User hat hier mal das Urteil verlinkt und das war dann gar nicht mehr so weltfremd (ich finde es leider nicht mehr, daher kann ich keine Quelle verlinken, sorry). Zusammengefasst stellte es sich so dar: 2 Gruppen geraten in Streit, man entschließt sich, das Ganze mit den Fäusten auszutragen, Sven G. zieht unbemerkt sein Neckknife und greift damit an, während sein Kontrahent noch denkt, sich auf eine "normale" Prügelei einzulassen (es war in dem Moment wohl 1:1 in klassischer Boxstellung). Genau aus dem Grund ("heimtückischer Einsatz der Waffe") hat das Gericht ihn dann verurteilt - zudem sei das Messer auf Grund der körperlichen Überlegenheit des Bewaffneten (20 Kilo schwerer, 10cm größer) nicht das mildeste Mittel gewesen, welches sicher zum Erfolg führt..
Hier ein Link zu einem Zeitungsartikel:
https://www.sueddeutsche.de/muenchen...aeter-1.363639