Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen
Danke.

Verstehe ich das richtig:
Der Autor des Artikels, dem Du die Hintergründe entnommen hast, kommt zu der Auffassung, dass das Gericht hätte auf Notwehr entscheiden müssen, bzw. eine eventuelle Notwehrüberschreitung aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken geschah und daher nicht zu bestrafen war?
du, ich habe den artikel relativ kurz nach erscheinen gelesen, also 2011. das posting, welches ich in meinem link zitiere, was ich damals für eine diskussion im tactical forum geschrieben habe, ist von juli 2011. sei mir also jetzt bitte nicht böse, wenn ich lediglich auf das verweise, was ich damals geschrieben habe, als die info noch frisch und präsent war.

ich ergänze aber noch mal folgendes, weil ich es bemerkenswert fand und es mir gemerkt habe:

ja, prof. erb hält das urteil für grob fehlerhaft und sieht das ganze als notwehr an. seine bearbeitung ist zu großen teilen der feuchte traum jedes sv-interssierten juristen, da er diversen klischee- rechtsprechungs-bullshit im urteil genüßlich zerpflückt. er stellt z.b. mal klar heraus, das gewicht und größe per se keine indikatoren für eine sog. physische überlegenheit in gewaltsituationen sind, sondern vielmehr die praktische (kampf)erfahrung des individuums in/mit deratigen situationen. er hat bei der abfassung auch offensichtlich stark mit einem aus dem ju jutsu kommenden einsatztrainer der polizei zusammengerabeitet, der was von seinem handwerk zu verstehen scheint, weshalb erb auch recht klar statuiert, dass vieles, was vom gericht als alternativverhalten gefordert wurde, theoretiker-blödsinn bzw. faktisch nicht leistbar war.

einiges vom oben genannten hat er hier zweitverwertet: https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/ar...index.php?sz=6