Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen
Wie man dem Link von Mr. Fister entnehmen kann, war die Quelle für Deine Version ist kein verlinktes Urteil, sondern einzig die Behauptung von Mr. Fister, das würde so aus nicht öffentlichen Gerichtsakten darstellen.
Kann man glauben, oder eben nicht.
oder man die bemüht die einschlägige juristische fachpresse,in diesem fall die NStZ 2011, 186 ff. und liest den aufsatz von prof. erb (in welchem er das urteil des lg münchen I ziemlich zerreisst), in dem der sachverhalt ein wenig näher dargestellt wurde...

ps: es gibt zu dem artikel auch ne kurzzusammenfassung, die ist aber bzgl. der hier interessanten hintergründe wenig zielführend da reichlich unpräzise (bzw teilweise schlicht falsch - tatwaffe war z.b. kein "taschenmesser" sondern ein neck knife)

https://research.wolterskluwer-onlin...4-ba1602458487