Oder
https://fletcher-fletcher.de/rechtsg.../strafrecht.do...Soweit man nur eine Vorstrafe von max. 90 Tagessätzen erhält, bleibt das polizeiliche Führungszeugnis (nicht jedoch das erweiterte Führungszeugnis!) unbelastet. Gibt es jedoch eine zweite Vorstrafe, hat man einen Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis. Dies geschieht leider schneller als gedacht, wie wir aus unserer langjährigen Praxiserfahrung wissen.
Hohe Strafen sind zumindest also vermerkt.






