Sieht eher nicht danach aus.
"Der BGH hat keine Zweifel am Tathergang, sieht aber die Schuldfähigkeit des Haupttäters nicht richtig beurteilt." - Zitat aus dem SWR-Artikel - Beitrag #28
Liebe Grüße
DatOlli
Bei verminderter schuldfähigkeit muss m.E. die strafe auch gering(er) ausfallen bzw. bei schuldunfähigkeit ganz entfallen.