
Zitat von
Tomcat
Ein mit Messer bewaffneter Täter bewegt sich schnell auf die Polizisten zu, der erste feuert den Taser ab und der zweite eine Sekunde später die Schusswaffe. Beide treffen unabhängig voneinander die jeweilige Selbstverteidigungsentscheidung. Jeder Polizist hat schon solche Situationen erlebt, bei denen der vordere Kollege überrannt wird und der hinter Kollege im den Hintern rettet. Es gibt keine Vorschrift, dass der Pistolenschütze erst die Wirkung des Tasers abwarten muss. Ist der Messerangreifer nah genug am Kollegen dran, besteht für diesen Lebensgefahr - und dann darf der Kollege auch die Schusswaffe einsetzen.
Die Beschreibung des Einsatzes klang aber so gar nicht nach so einer Situation. Naja, mal sehen was rauskommt.
Geändert von Tyrdal (11-11-2022 um 08:52 Uhr)
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