Zitat Zitat von marasmusmeisterin Beitrag anzeigen
Meinen Informationen nach ist "Tierabwehrspray" die gesetzeskonforme Bezeichnung für "Pfefferspray". Das darf angeblich nur als Tierabwehr getragen und verkauft werden (weil es sonst als Waffe gelten würde? Das weiß ich nicht).
Und man unterstellt "jungen Frauen" hier ein größeres Schutzbedürfnis - in diesem Zusammenhang - gegen übergriffige Mitmenschen; es geht also gar nicht um Tiere. Der verlinkte Wortlaut versucht also, gesetzeskonform zu sein und gleichzeitig ein paar Klischees als Zustimmungspeitsche zu bedienen.
In der Auflistung was nicht mitgeführt werden darf, führen sie zunächst verschiedene Sprays auf (Pfefferspray, Tierabwehr Spray, Reizgas, sonstige Chemikalien, die entsprechend geeignet sind andere in ihren Handlungen einzuschränken) und im Beispiel für Ausnahmen sind dann wie zitiert junge Frauen und Tierabwehrspray genannt. Ist halt sehr willkürlich und wie Du schreibst klischeehaft.