Hallo zusammen,
ich weiß nicht, ob das hier in diesem Stadium der Diskussion wirklich noch reinpaßt. In der Legal Tribune Online (LTO) hat sich jemand zum Thema Führungsverbot fachlich-sachlich geäußert und faßt praktisch alles das zusammen, was hier hin und her diskutiert wurde:
https://www.lto.de/recht/meinung/m/f...nach-mannheim/
Zur Einordnung:
Prof. Dr. Thomas Fischer ist Rechtsanwalt in München und Rechtswissenschaftler.
– Er war von 2011 bis 2017 Vorsitzender Richter des 2. Strafsenats am Bundesgerichtshof.
– Für LTO schreibt er seit Mai 2022 die Kolumne "Eine Frage an Thomas Fischer".
Also ein ausgewiesener Experte. Natürlich ist das die Vogelschau eines Rechtswissenschaftlers; für die Praxis müßte man auch woanders nach Aussagen suchen.