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Anders gesagt: eine Feuerwaffe könnte ich problemlos haben, aber keine Sai Gabel. Das Führen von Kubotans ist hier übrigens auch strafbar, nachdem die als Waffe ohne praktischen Einsatzzweck gelten. Auf der anderen Seite hat man sich 2008 bei der Einführung des neuen Soldatenmessers entschieden, das Gesetz entsprechend zu ändern und Einhandmesser nicht nur aus dem Waffengesetz zu nehmen, sondern auch gleich nicht mehr als gefährliche Gegenstände zu definieren.
Dann dürfen die Schweizer nicht über unser Waffengesetz meckern!