Zitat Zitat von period Beitrag anzeigen
Weils grad so lustig ist: das da wäre hier in der liberalen Schweiz ein verbotener Gegenstand (weil symmetrische, zweischneidig geschliffene Klinge länger als 5 und kürzer als 30 cm) und würde damit nicht nur unter das Führungsverbot, sondern unter das Besitz- und Einfuhrverbot fallen. Dafür sind hier z.B. Fallmesser legal führbar.
Auch beim Tauchen????? Tauchermesser sind in der Regel immer zweischneidig, damit man unter Wasser bei schlechter Sicht und ggf. Panik nicht lange nachdenken muss.