
Zitat von
period
Weils grad so lustig ist: das da wäre hier in der liberalen Schweiz ein verbotener Gegenstand (weil symmetrische, zweischneidig geschliffene Klinge länger als 5 und kürzer als 30 cm) und würde damit nicht nur unter das Führungsverbot, sondern unter das Besitz- und Einfuhrverbot fallen. Dafür sind hier z.B. Fallmesser legal führbar.