Zitat Zitat von kanken Beitrag anzeigen
Auch beim Tauchen????? Tauchermesser sind in der Regel immer zweischneidig, damit man unter Wasser bei schlechter Sicht und ggf. Panik nicht lange nachdenken muss.
Nach allem was ich bisher gefunden habe: ja, wenn Du nicht extra eine Ausnahmegenehmigung beantragst und bewilligt bekommst - und das würdest Du müssen, um nicht schon bei der Einfuhr eine Straftat zu begehen, weil das Modell hier nicht verkauft oder gewerblich eingeführt werden darf. In einem der Dokumente der Bundespolizei war sogar fast das gleiche Messer (mit Wellenschliff nur auf einer Seite) auch dezidiert als "verboten" aufgeführt.
Das Schweizer Waffengesetz hat noch ein paar weitere Spezifika, zum Beispiel bedürfen hier Sai-Gabeln und Tonfas einer Ausnahmebewilligung der Kantonspolizei bei Kauf oder Einfuhr. Ich habe eine Zeit lang einen Silat-Stil trainiert, wo die "Tekpi" (= Sai) wichtig sind. Als ich mich dann um eine Ausnahmebewilligung beworben habe, hat man mir mitgeteilt, dass eine solche in meinem Wohnkanton grundsätzlich nicht an Privatpersonen ausgestellt würde, an Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung schon mal gar nicht. Anders gesagt: eine Feuerwaffe könnte ich problemlos haben, aber keine Sai Gabel. Das Führen von Kubotans ist hier übrigens auch strafbar, nachdem die als Waffe ohne praktischen Einsatzzweck gelten. Auf der anderen Seite hat man sich 2008 bei der Einführung des neuen Soldatenmessers entschieden, das Gesetz entsprechend zu ändern und Einhandmesser nicht nur aus dem Waffengesetz zu nehmen, sondern auch gleich nicht mehr als gefährliche Gegenstände zu definieren.