Zitat Zitat von FireFlea Beitrag anzeigen
Ja das mag sein aber die Aussage von Dir war, dass es ohne Graduierung x nicht erlaubt sei, ein Dojo zu eröffnen oder Schüler zu unterrichten. Ich könnte morgen ein Dojo eröffnen und Karate unterrichten, wer sollte mich daran hindern?
Hallo FireFlea,

wie du in meiner ersten Antwort nachlesen kannst, bezieht sich die Mindestgraduierung auf Okinawa.

Ob du ohne Graduierung morgen in Okinawa ein Dôjô eröffnen könntest? Gute Frage.

Können schon, aber du wirst in keinen Verband aufgenommen, kein Meister aus Okinawa wird dich beachten, und du wirst Probleme haben, Regierungseinrichtungen anzumieten.

Falls du Mitglied im Verband XYZ bist und versuchst, als 1. Dan – 5. Dan ein Dôjô zu eröffnen, wird es zu Problemen kommen.

Aber wir schweifen vom Thema ab.