Zitat Zitat von Pflöte Beitrag anzeigen
Aus dem Artikel:
"Fakt ist aber: Beide Männer sind polizei- und justizbekannt. Beide seien in der Vergangenheit jeweils mehrfach mit Körperverletzungsdelikten, Widerständen gegen und tätlichen Angriffen auf Vollstreckungsbeamte sowie Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz aufgefallen."
Das finde ich viel interessanter..
na, dann darf man ja... ne?