Zitat Zitat von PH_B Beitrag anzeigen
Du steigst aus, um den Mann zu beruhigen... auch einige Beobachter versuchen das, doch das bringt ihn komplett ausser Kontrolle und er versucht dich ernsthaft zu schlagen.

Mehreren unkoordinierten Schlägen und Tritten weichst du geschickt aus und drohst ihm dabei, dich wehren zu müssen, falls er seine Angriffe nicht einstellt.

Trotzdem gibt er nicht auf und versucht dich mit aller Gewalt zu treffen. Mit einem gezielten Schlag setzt du seinen Attacken ein Ende – der Angreifer ist k.o. Mittlerweile hält auch schon ein Streifenwagen, der von aufmerksamen Beobachtern herbeigerufen wurde.

Wie sieht die Rechtslage aus. War die Gegenwehr berechtigt?
Die Frage ist eher die der Verhältnismäßigkeit der "Notwehr". Auch müsste geklärt werden, was Du unter "versucht ihn zu beruhigen" meinst (begrapschen dürftest Du ihn nicht). Außerdem dürfte die Drohung ihn hauen zu wollen sich negativ auf die Bewertung des Konfliktvermeidens auswirken.

Es ist letztlich eine Abwägungssache, wer am Ende mehr Freude hat, denn beide dürften sich strafbar gemacht haben.