Zu Philipps fiktiver (?) Situation:
Also wenn das keine Notwehr war, weiß ich auch nicht mehr.
Nach der Schilderung wurde doch eigentlich alles getan, um zunächst mal zu deeskalieren. Zuerst verbal, dann mit verbaler "Androhung" zur Gegenwehr.
Wenn der "Aggressor" (schönes Wort, woher hab ich das nur ?) dann immer noch nicht Ruhe gibt, MUSS man sich ja wehren....
Wobei ich nicht weiß, wie das Gericht später die "Verhältnismäßigkeit der Mittel" betrachtet. Vielleicht sagt der Richter "Nun ja, sie hätten den Angreifer ja nciht gleich krankenhausreif schlagen müssen, etwas Weniger hätts auch getan..."![]()
Und wenn dann noch rauskommt, dass Du Kampfsport machst, wird das vor Gericht sicher auch nicht gerade zu Deinen Gunsten ausgelegt werden, schätze ich mal...
Gruß
Dude