Zitat Zitat von PH_B Beitrag anzeigen
schon mal Danke an die, die sich ernsthaft in die Disskusion eingelassen haben...
Wie gesagt, ist diese Situation rein fiktiv.

Bin mir auch sicher, dass es - wie Erwin schon sagte - auf den Richter ankommt und auch der Schaden, der beim Angreifer entstanden ist.


Kurve zum wing chun:
beim nächsten Training nochmal prüfen, ob die 47 Schläge und 20 Tritte gerechtfertigt wären, nach diesem EINEN Angriff mit ausgestrecktem Arm im Vorbeilaufschritt
Ich nehm an, die juristischen Bedenken zur Notwehr spielen da keine Rolle, nur die endgültige Beendigung des Angriffs.

Peter