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Thema: Kleine rechtliche Frage

  1. #46
    DeepPurple Gast

    Standard

    Zitat Zitat von sbenji Beitrag anzeigen
    Ich empfinde so eine Unterstellung als Beleidigung und einen Angriff auf meine persönliche Ehre.

  2. #47
    Papatom Gast

    Standard

    Zitat Zitat von sbenji Beitrag anzeigen
    er bekommt die Chance es zu Begründen, ergo mich zu überzeugen das er davon ausgehen muss, usw. . Er ist schließlich derjenige der ihn meine Rechte eingreifen will. Also muss er ersteinmal mich überzeugen. Ansonsten lass ich ihn einfach stehen. (So geht man mit Spinnern um), versucht er handgreiflich zu werden oder mich meiner Freiheit zu berauben ist er nur ein Angreifer und nicht mehr. Wer mich unbegründet festhalten will begeht einen Angriff auf mich. Er muss es bgründen und "weil sie etwas gestohlen haben" ist keine Begründung! Den Verdacht muss er schon spezifizieren und dieser muss auch plausibel sein.
    Ansonsten wäre der Willkür das Tor geöffnet sowie eine Einladung an selbige verschickt.

    Btw. ich erwarte natürlich

    1. das mir evt. entstehender Schaden ausgeglichen wird, also zb wenn ich aus terminlichen Gründen es zeitlich nur noch mit dem Taxi hinkomme. (Das bekommt der Detektiv auch offen vor zeugen gefragt ob es das gibt.)

    2. Eine Entschuldigung in aller Form inkl. einer angemessenen Entschädigung für meine aufgebrachte Zeit.
    Moin,
    das klingt doch etwas überzogen. Der macht seinen Job. Wie siehst Du das denn mit Fahkarteneugkontrolleuren? Müssen die sich bei Dir auch immer ausweisen und Du rufst vorher bei der Bahn- und Busgesellschaft an und überprüfst die?
    Was ist mit so nem Fahrkartenabreisser beim Funpark? Der darf Dich dann auch nicht nach Deiner Karte fragen. Die hast Du ja schließlich gekauft und sicher in Deiner Tasche....wie kann er es wagen, die jetzt sehen zu wollen?

    Abgesehen davon liegt es ja in unserem Rechssystem gerade nicht im Ermessen des Verdächtigten, zu bestimmen, ob er nun schuldig ist, oder nicht. Dafür haben wir eben die "Obrigkeiten". Er sagt, Du warst es, Du meinst nein....das klären dann Polizei und Richter, wenn Ihr Euch nicht einigt. Reicht nicht, dass Du einfach "Nö" sagst....zum Glück.

    Für mich klingt das eher nach einem prinzipiellen "Autoritätsproblem"....

    Gruß

  3. #48
    sbenji Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Papatom Beitrag anzeigen
    Moin,
    das klingt doch etwas überzogen. Der macht seinen Job. Wie siehst Du das denn mit Fahkarteneugkontrolleuren? Müssen die sich bei Dir auch immer ausweisen und Du rufst vorher bei der Bahn- und Busgesellschaft an und überprüfst die?
    Was ist mit so nem Fahrkartenabreisser beim Funpark? Der darf Dich dann auch nicht nach Deiner Karte fragen. Die hast Du ja schließlich gekauft und sicher in Deiner Tasche....wie kann er es wagen, die jetzt sehen zu wollen?
    Durchsuchen die meine Taschen ohne mir erkennbaren Anlass?
    Ganz nebenbei wenn ich mir von einem Security nicht die Taschen durchsuchenlassen will hält der mich nicht auf, wenn ich dann nach Hause oder zu einer anderen Location will
    Abgesehen davon liegt es ja in unserem Rechssystem gerade nicht im Ermessen des Verdächtigten, zu bestimmen, ob er nun schuldig ist, oder nicht. Dafür haben wir eben die "Obrigkeiten". Er sagt, Du warst es, Du meinst nein....das klären dann Polizei und Richter, wenn Ihr Euch nicht einigt. Reicht nicht, dass Du einfach "Nö" sagst....zum Glück.
    Wie kann ich sonst erfahren ob sein Eingriff in meine Rechte gerechtfertigt ist oder nicht.
    Im Zweifellsfall müsste er es ja vor einem Richter rechtfertigen.
    Also kennt er die Gründe warum er mich Kontrollieren will schon. Oder er hat keine und damit eben keinen hinreichenden Verdacht also ist er im Begriff ein Verbrechen zu begehen, gegen das ich mich zur Wehr setzen darf.



    Für mich klingt das eher nach einem prinzipiellen "Autoritätsproblem"....
    Nö habe ich nicht. Nur wenn jemand meine Rechte aus Willkür verletzen will habe ich ein Problem damit.

  4. #49
    Papatom Gast

    Standard

    Moin,

    aber wenn ich mich recht erinnere, ging es hier darum,dass ein Verdacht bestand und daraufhin kontrolliert werden sollte. Daher fände ich dann eine solche Einstellung leicht überzogen....IMO.

    Nö, wie oben angegeben reicht eben doch seine Meinung, Du habest geklaut. Das liegt dann eben nicht mehr z.B. in meinem Ermessen, ob ich das "akzeptiere", oder nicht. Das wäre ja das Paradies für Ladendiebe....

    Ein Verdacht, jemand hat geklaut ist aber eben keine Willkür...

    Grüße

  5. #50
    Simplicius Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Sokolo Beitrag anzeigen
    Natürlich darf er in deinen Rucksack gucken, wenn Du was geklaut hast.
    und wenn ich nix geklaut habe, der aber nur aufgrund seiner Lebenserfahrung und Unvernunft davon ausgeht, ich hätte was geklaut?

    Dann darf er mich, zumindest laut dem hier zitierten Urteil, gewaltsam am Verlassen des Geschäftes hindern (hab ich überhaupt etwas geklaut, solange ich das Geschäft nicht verlassen habe?).
    Ich habe kein Notwehrrecht, weil der "unvermeidbare" Irrtum des Lebenserfahrenen höher zählt als meine Gewissheit und mir ein OLG zumutet auf meine Rechte zu verzichten, um den Irrtum, den ein anderer begangen hat, aufzuklären.
    Falls ich mich wehre, hat der sogar ein Notwehrrecht, obwohl ich nix Böses getan habe und nur den falschen Verdacht ausbaden muss.
    Insbesondere darf ich dann wohl auch nicht, wenn er mir den Rucksack entwendet, um angeblich nachzugucken ob sein falscher Verdacht stimmt, mir den mit Gewalt zurückholen.

    Das bedeutet aber, dass das Durchsuchungsverbot hinfällig ist:

    Ist er sich sicher, dann darf er sich das vermeintlich Geklaute zurückholen, und dazu natürlich auch in meinen Rucksack schauen.
    Ist er sich nicht sicher, dann darf er mich nicht mal festhalten.


    Zitat Zitat von Sokolo Beitrag anzeigen
    Mein Schwager A klaut in meinem Laden einen Wertgegenstand. Ich beobachte das und will einschreiten. Festnehmen nach StPO darf ich ihn nicht, denn ich kenne ja seine Identität. Ich darf jedoch gerechtfertigt durch Besitzkehr den Wertgegenstand mit aller notwendigen Gewalt zurückholen. Danach muss ich ihn laufen lassen, kann aber den Sachverhalt natürlich bei der Polizei zur Anzeige bringen.
    was ist denn "alle notwendige Gewalt"?
    Darf ich den auch erschießen?
    Und gibt es da nicht eine Zeitbegrenzung?
    Oder darf mich der Kaufhaus-Detektiv auch zu Hause besuchen, bzw. bei mir einbrechen?

  6. #51
    sbenji Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Papatom Beitrag anzeigen
    Moin,

    aber wenn ich mich recht erinnere, ging es hier darum,dass ein Verdacht bestand und daraufhin kontrolliert werden sollte. Daher fände ich dann eine solche Einstellung leicht überzogen....IMO.
    Ich gehe Einkaufen verhalte mic meines erachtens normal und plötzlich taucht irgendso ein Typ auf und will mir in die Taschen schauen?
    Der wird doch noch rklären können warum er mich Verdächtigt und wo ich was geklaut haben soll. Zumindestens das WO wird er doch noch hinbekommen oder?

    Er will was von mir. Er ist derjenige der sich reechtfertigen muss nicht anders.
    Nö, wie oben angegeben reicht eben doch seine Meinung, Du habest geklaut. Das liegt dann eben nicht mehr z.B. in meinem Ermessen, ob ich das "akzeptiere", oder nicht. Das wäre ja das Paradies für Ladendiebe....
    Inwiefern?
    Setzt du jetzt einfaches Arbeiten vor mir in der Erklärung der Menschenrechte und in unseren Gesetzen sowie GG zugesicherten Rechte?
    Ein Verdacht, jemand hat geklaut ist aber eben keine Willkür...
    Nur wenn der Verdacht begründet ist.
    Wenn er konstruiert wird um sich zB aufzuspielen, dann schon.

  7. #52
    Hundertzehn Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Papatom Beitrag anzeigen
    Ein Verdacht, jemand hat geklaut ist aber eben keine Willkür...
    "Verdacht" kann heißen: "Der hat lange Haare, eine krumme Nase und drückt sich seit einer viertel Stunde hier im Laden rum. Bestimmt hat der geklaut!"

    "Verdacht" kann aber auch heißen: "Ich hatte den Typen die ganze Zeit im Auge. Als er zum Regal ging stand das Ding noch dort, als er wegging war es verschwunden und unter seiner Jacke war eine Beule. Bestimmt hat der geklaut!"

    Ich sehe da einen gewaltigen Unterschied.

    Aber ich lasse mir auch in der Straßenbahn vom Kontrolleur seinen Ausweis zeigen, bevor ich ihm meinen Fahrschein zeige, vielleicht bin ich da einfach zu sensibel.

  8. #53
    Papatom Gast

    Standard

    Moin,

    aber die Ansprache ist doch da recht klar. Oder wirst Du öfters angesprochen:" Entschuldigung, sie haben lange Haare, öffnen Sie mal Ihre Tasche"?

    Als ich noch mit langen Haaren und Lederklamotten rumgelaufen bin, ist mir das eigentlich nie passiert.

    Wo seid Ihr im übrigen immer, dass Ihr ständig von übelgelaunten, schikanierwütigen Pseudodetektiven malträtiert werdet? Ist mir noch nie passiert und habe ich auch noch nirgends gesehen...

    Grüße

  9. #54
    Big Bart II Gast

    Standard

    Man kann sich aber auch echt Probleme machen wo keine sind... Dann lässt man den Typ halt kurz in die Tasche gucken und geht anschließend nach Hause.

    Das kann einem übrigens in jedem Supermarkt passieren, oft hängen an der Kasse sogar Schilder, dass die Kassiererinnen eventuell in die Tasche gucken werden. Und ja, das ist mir schon passiert und niemand ist daran gestorben.

  10. #55
    Hundertzehn Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Big Bart II Beitrag anzeigen
    Man kann sich aber auch echt Probleme machen wo keine sind... Dann lässt man den Typ halt kurz in die Tasche gucken und geht anschließend nach Hause.
    Fakt ist: Es geht erst einmal niemanden etwas an, was ich in meiner Tasche habe. Das Konzept nennt sich "Privatsphäre", und ich suche mir die Leute aus, die ich da reinlasse.

    Das ist der gleiche Grund, warum ich beim Scheißen die Klotür zumache und keine Kamera im Schlafzimmer stehen habe, die rund um die Uhr Bilder ins Internet stellt.

    Das kann einem übrigens in jedem Supermarkt passieren, oft hängen an der Kasse sogar Schilder, dass die Kassiererinnen eventuell in die Tasche gucken werden. Und ja, das ist mir schon passiert und niemand ist daran gestorben.
    Jeder so, wie er mag. Es ist nämlich auch noch niemand daran gestorben, dass er nicht in meine Tasche schauen durfte.

  11. #56
    asdfqwerty Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Big Bart II Beitrag anzeigen
    Man kann sich aber auch echt Probleme machen wo keine sind... Dann lässt man den Typ halt kurz in die Tasche gucken und geht anschließend nach Hause.

    Das kann einem übrigens in jedem Supermarkt passieren, oft hängen an der Kasse sogar Schilder, dass die Kassiererinnen eventuell in die Tasche gucken werden. Und ja, das ist mir schon passiert und niemand ist daran gestorben.
    Illegal.

  12. #57
    DeepPurple Gast

    Standard

    Das ist extrem nüchtern, sachlich und entspannt. Langweilig.

    Frage: Welches SV-System ist am besten gegen Kassiererinnen, die in meine Tasche schauen wollen?

  13. #58
    gast Gast

    Standard

    Zitat Zitat von DeepPurple Beitrag anzeigen
    Frage: Welches SV-System ist am besten gegen Kassiererinnen, die in meine Tasche schauen wollen?
    Da sie meistens sitzen kann man wunderbar mit einem Roundhouse Kick den Kopf treffen

  14. #59
    Simplicius Gast

    Standard

    Zitat Zitat von DeepPurple Beitrag anzeigen
    Frage: Welches SV-System ist am besten gegen Kassiererinnen, die in meine Tasche schauen wollen?
    jedi mind tricks

  15. #60
    Sensei-T Gast

    Standard

    Hiho,

    meine Meinung, auch wenn sie hier viell. niemanden interessiert :

    Dieser Thread kann dicht, da...
    a) hier keine Rechtsberatung stattfinden kann und darf
    b) jeder in Sachen "Recht haben" und "Recht sein" eine eigene Meinung hat
    c) er so langsam abdriftet...

    Aber doch noch eins... Ich "freue" mich auf die nächsten Zeitungsmeldungen:
    "Kaufhausdetektiv von Ladendieb wegen unrechtmäßiger Verwahrung brutal zusammengetreten"
    Geändert von Sensei-T (21-03-2012 um 11:31 Uhr)

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