Zitat Zitat von sbenji Beitrag anzeigen
er bekommt die Chance es zu Begründen, ergo mich zu überzeugen das er davon ausgehen muss, usw. . Er ist schließlich derjenige der ihn meine Rechte eingreifen will. Also muss er ersteinmal mich überzeugen. Ansonsten lass ich ihn einfach stehen. (So geht man mit Spinnern um), versucht er handgreiflich zu werden oder mich meiner Freiheit zu berauben ist er nur ein Angreifer und nicht mehr. Wer mich unbegründet festhalten will begeht einen Angriff auf mich. Er muss es bgründen und "weil sie etwas gestohlen haben" ist keine Begründung! Den Verdacht muss er schon spezifizieren und dieser muss auch plausibel sein.
Ansonsten wäre der Willkür das Tor geöffnet sowie eine Einladung an selbige verschickt.

Btw. ich erwarte natürlich

1. das mir evt. entstehender Schaden ausgeglichen wird, also zb wenn ich aus terminlichen Gründen es zeitlich nur noch mit dem Taxi hinkomme. (Das bekommt der Detektiv auch offen vor zeugen gefragt ob es das gibt.)

2. Eine Entschuldigung in aller Form inkl. einer angemessenen Entschädigung für meine aufgebrachte Zeit.
Moin,
das klingt doch etwas überzogen. Der macht seinen Job. Wie siehst Du das denn mit Fahkarteneugkontrolleuren? Müssen die sich bei Dir auch immer ausweisen und Du rufst vorher bei der Bahn- und Busgesellschaft an und überprüfst die?
Was ist mit so nem Fahrkartenabreisser beim Funpark? Der darf Dich dann auch nicht nach Deiner Karte fragen. Die hast Du ja schließlich gekauft und sicher in Deiner Tasche....wie kann er es wagen, die jetzt sehen zu wollen?

Abgesehen davon liegt es ja in unserem Rechssystem gerade nicht im Ermessen des Verdächtigten, zu bestimmen, ob er nun schuldig ist, oder nicht. Dafür haben wir eben die "Obrigkeiten". Er sagt, Du warst es, Du meinst nein....das klären dann Polizei und Richter, wenn Ihr Euch nicht einigt. Reicht nicht, dass Du einfach "Nö" sagst....zum Glück.

Für mich klingt das eher nach einem prinzipiellen "Autoritätsproblem"....

Gruß