Zitat Zitat von Simplicius Beitrag anzeigen
Hast Du den Thread eigentlich verfolgt?
Der Detektiv kann Dich lediglich, wie eben jeder, bis zur Klärung eines begründeten Verdachts, Dich daran hindern, Dich einer Klärung zu entziehen. Und selbst da hängt es wohl vom Gericht ab, ob er das auch darf, wenn Du nix getan hast.
Er darf Dich weder irgendwohin verbringen, noch Dich durchsuchen, es sei denn, Du hast wirklich geklaut.
Schon wenn er öffentlich fälschlicherweise behauptet, Du hättest gestohlen, macht er sich strafbar.
So siehts aus. Das Jedermann-Festnahmerecht hat durchaus seinen Nutzen. Auch von der Durchsuchung muss im Übrigen abzusehen sein. Er darf jmd. nur festhalten, wenn sich dieser der Identitätsfeststellung entziehen möchte.