Zitat Zitat von kanken Beitrag anzeigen
Übrigens nur so am Rande: Die Diskussion mit "kein vermehrter Konsum nach Legalisierung" ist völlig haltlos, da es zu "vorher" keine statistisch validen Daten geben kann, jeder Statistiker nimmt die solche Studien im Vorbeigehen auseinander. Über den Konsum vor der Legalisierung KANN man keine validen Angaben machen, nur mutmaßen und das ist mehr als unseriös.
Nur am Rande:
Damit ist also auch der Karl-Ludwig Täschner (mehr als) unseriös, da er sich auf entsprechende Befragungstudien bezieht (s.17)?

Wieso sollten die Leute öfter falsch behaupten, Drogen zu nehmen, wenn es illegal ist, als sie es tun, wenn es legal ist?

leider fehlen in der Vorschau die Seiten mit den langfristigen Wirkungen.
Das 20-fache Lungenkrebsrisiko gegenüber Tabak hätte mich schon interessiert...

Täschner, Cannabiskonsum - Karl-Ludwig Täschner - Google Books

Interessant:

  • Wenn einer beim ersten Mal nix spürt, dann kann es daran liegen, dass er noch nicht genügend Enzyme gebildet hat.
    Mit zunehmenden Konsum kann dann zu Anfang die MindestMenge für eine Wirkung abnehmen (negative Toleranz) um erst später wieder zuzunehmen (normale positive Toleranz, die dann zu einer Dosiserhöhung führt).

  • beim "Haschisch Beschluss" des Bundesverfassungsgerichts von 1994 (Kapitel 3.1.2) argumentierte die Strafkammer des Lübecker Landsgerichts ähnlich wie die "Sozis" und "Verharmloser" hier:
    Dass Haschisch nix im Anhang 1 des Betäubungsmittelgesetzes zu suchen habe, da die beiden für den Einzelnen und die Gesellschaft "evident gefährlicheren" Drogen Nikotin und Alkohol ebenfalls nicht aufgeführt seien.
    Daher bat die Kammer das Verfassungsgericht zu prüfen, ob das BtMG mit der Verfassung vereinbar sei.

    Das BVerfG war (ähnlich wie Sven) der Auffassung, dass Drogenkonsum aufgrund der sozialen Aus- und Wechselwirkungen nicht zu dem geschützten "Kernbereich der Lebensgestaltung" gehört, der komplett durch Art. 2 Abss. 1 (Menschenwürde) der "Einwirkung öffentlicher Gewalt entzogen ist".
    insbesondere sah das BVerfG die "Schutzpflicht des Staates in das Gegenteil verkehrt", wenn es schädliche Sachen erlaube, nur weil andere schädliche Sachen erlaubt wären.
    Allerdings räumten die Richter ein, dass sich die Gefahren nach dem Erkenntnisstand von 1995 geringer seien, als man bei der Einführung des Gesetztes annahm.


Der Arte-Beitrag, den ich weiter oben verlinkte (bzw. die beteiligten Wissenschaftler) kommt ja auch zu dem Ergebnis: Es ist auf jeden Fall nicht harmlos, allerdings auch nicht so gefährlich, wie von den "Katholiken" in der Öffentlichkeit oft dargestellt.