Oh je, jetzt kommt die klassische Technik.
Wie verhütet man ungewollte Ergebnisse ?
Durch den Rückzieher.
Es geht doch nur bedingt weil...
Mit Verlaub es beginnt mitleiderregend zu werden![]()
Du behauptest also ernsthaft, die Rechte an diesem Bild zu haben, und das Original zu besitzen?3) Wieso ein Bild unserer alten Homepage in Polen und den USA auftaucht.... Ihr "schafft" es ja auch Bilder unserer aktuellen Page hier einzustellen!
Du laberst einen Mist zusammen, das tut weh. Ich weiß, Fakten und Wissen sind bei dir nutzlos, du bist da absolut resistent gegen. Aber tu uns einen Gefallen und schweig einfach. Bla bla e.V.. Dir sollte klar sein das hier ein paar Leute mehr in einem Verein sind, ich bin rein zufällig Teil des geschäftsführenden Vorstand als auch Pressesprecher eines Vereines mit 1800 Mitgliedern. Und genau wie dein Gelsabbel mit den Kanji von den Japanologen in Sekunden zerpflückt wurde lässt sich von mir dein Foto-Unsinn durch Wissen widerlegen. Nur macht es keinen Sinn, weil du nur Aufmerksamkeit willst.
falls es schwer fällt meine frage zu verstehen, hier so in etwa sieht ein gruppen bild aus. jeder der länger von jemanden gelernt hat müsste so etwas haben nehme ich an. so zur erinnerung.
http://www.aikidosangenkai.org/blog/...-funakoshi.jpg
als würde auf seite 40 irgendetwas anders sein...
ich sagte: als würde auf seite 40... ach verdammt.
wie ich gerade gelesen habe, da es hier ja etwas einschläft, es gibt noch mehrere fotos von takama o´sensei, vieleicht kriegen wir noch eins zu gesicht außer dieses eine *edit* (von wem auch immer)
http://www.kampfkunst-board.info/for...sensei-106230/
Geändert von DerUnkurze (07-07-2013 um 15:05 Uhr) Grund: unnötig
@Mashita: Tatsächlich, ein Foto von Herrn Tanaka zusammen mit dir wäre famos. Und wie schon mehrfach angemerkt hier, wäre das ja nur normal bei so einer engen Lehrer-Schüler-Beziehung.
schwert|gedanken, ein Blog zu jap. Geschichte, Kultur und den klassischen Kriegskünsten
Kinder, Recht am eigenen Bild?
Selbstverständlich stehen auch Kindern Persönlichkeitsrechte zu, mit denselben Einschränkungen wie bei Erwachsenen. Soweit durch die Veröffentlichung des Bildes die Persönlichkeitsentwicklung des Kindes gefährdet sein kann, besteht allerdings ein weitergehender Schutz.(BVerfG AZ: 1 BvR 653/96) Die Persönlichkeitsrechte werden bei kleineren Kindern von den sorgeberechtigten Eltern wahrgenommen. Also muss im Zweifel die Einwilligung der Eltern eingeholt werden. Bei älteren Kindern ab etwa 14 Jahren, bei denen eine gewisse Einsichtsfähigkeit vorausgesetzt werden kann, ist zudem noch die Zustimmung des oder der Minderjährigen selbst erforderlich. (LG Bielefeld, AZ: 6 O 360/07), vergleiche auch zum*Recht am eigenen Bild Minderjähriger
*die Entscheidung des AG Menden aus Februar 2010.
Quelle: anwaelte-im-netz.de
Ja, genau DAS ist ja das Problem bei e.V. en: Gründen, machen, keine Ahnung haben und sich wundern wenn der Anwalt kommt.
Aber ich gehe davon aus IHR dürft das. Weil IHRS seid :-)
Geändert von Mashita (06-07-2013 um 21:00 Uhr) Grund: Quelle ergänzt pers. Text
Los Mashita, jetzt mal wieder Butter beie Fische:
Foto von Sensei? Mit dir?
Makimoto? Eine Bilddatei kannst du z.B. auch bei Bilder hochladen - abload.de hochladen.
Wer will, der kann!
/Och Leute. Wenn wir auf Paragraphen rumreiten wollt, geht doch ins Jura-Kuschelland!
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