Zitat von
Kensei
Nein. Du machst es einfach, weil es deinen / euren Wertvorstellungen entspricht. Die Erziehungsgewalt im rechtlichen Sinne hast du nicht. Du könntest ihm diese Werte bspw. nicht gegen den expliziten Willen der Eltern vermitteln. Dass du den Schüler des Hauses verweisen kannst, ohne Frage. Aber eben nicht gegen den Willen der Eltern erziehen. Was würdest du jetzt tun, wenn die Eltern deine Wertvorstellungen nicht teilen/akzeptieren und dir untersagen, diese weiterhin zu vermitteln, du aber den Schüler nicht verlieren willst?