Zitat Zitat von oldtomtom Beitrag anzeigen
...Ich habe jetzt die Erziehungsgewalt in der von mir verstanden Form in der Trainigsstunde, die Kinder zu diesen Verhalten im Rahmen der satzungsmäßigen (rechtlichen uund gesellschaftlich erwünschten) Vorgabe zu Toleranz und Respekt zu erziehen, selbst wenn das im Widerspruch zu der Erziehung der Eltern zu Hause steht.

Wenn das den Eltern nicht paßt, kann ich auch vom Hausrecht Gebrauch machen und sie und das Kind vom Betreten des Dojos auszuschließen
Nein. Du machst es einfach, weil es deinen / euren Wertvorstellungen entspricht. Die Erziehungsgewalt im rechtlichen Sinne hast du nicht. Du könntest ihm diese Werte bspw. nicht gegen den expliziten Willen der Eltern vermitteln. Dass du den Schüler des Hauses verweisen kannst, ohne Frage. Aber eben nicht gegen den Willen der Eltern erziehen. Was würdest du jetzt tun, wenn die Eltern deine Wertvorstellungen nicht teilen/akzeptieren und dir untersagen, diese weiterhin zu vermitteln, du aber den Schüler nicht verlieren willst?