Ich glaube, dass sich die Eltern auf keinen Rechtsstreit einlassen würden. So wie ich solche Eltern kenne, würden sie erst die Druckkulisse erhöhen und subtile Drohung ausstoßen, wenn das keinen Erfolg hat, den Sohnemann rausnehmen... aus Sicht des Kindes sind es ja die Eltern und ob man da durchdringt - Versuch macht Klu(g)ch... also eigentlich müsste man hier auch andere Stellen, evtl. gem. § 8a SGB VIII (KiWo-Gefährdung?) mit ins Boot holen - heißes Eisen...gut beobachten...
"Inobhutnahmen" sind übrigens hoheitliche Aufgaben des Jugendamtes und bezeichnen die vorrübergehende Herausnahme eines Minderjährigen aus der Erziehungsgewalt der Eltern aufgrund eines Gefährdungspotentials. Sorry oldtomtom ich will wirklich nicht nerven oder klugscheissen, sondern nur, das wir mit den Begriffen nicht durcheinander kommen.




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