Der Homöopath wird im Krankheitsfall als Erstes aufgesucht und überweist
den Patienten bei Bedarf zur Mit- oder Weiterbehandlung an andere Ärzte. Er
übernimmt ähnlich einem Hausarzt die „Lotsenfunktion“ im Gesundheitswesen,
hält die Fäden in der Hand und behält den Überblick über die Behandlung
seines Patienten. Während bei den Verträgen mit den Kassenärztlichen Verei-
nigungen nicht ausgeschlossen ist, die Homöopathie „einfach einmal auszu-
probieren“, gegebenenfalls auch auf Empfehlung des Arztes, ist beim Modell
„Vertrag mit dem DZVhÄ“ eine bewussEntscheidung für eine Behandlung durch
den homöopathisch tätigen Arzt erforderlich. Auch für die teilnehmenden Ärzte
sind hier die Anforderungen an die Qualifikation höher.