Das kommt darauf an was er unter "provoziert" versteht. Wenn ich auf einen losmarschiere und den rumschubse und beleidige in der Hoffnung er schlägt zu ist das schon ein Angriff. Das kann man aber sicher nicht auf jede niedrigschwelligste "Provokation" ausdehnen, und das würden ihm sicher auch seine Berufskollegen erklären wenn es zu einem konkreten Fall käme. Sonst würde er nämlich einen Persilschein ausstellen für Leute die "provoziert" wurden (jedwede Widerworte) und dann ihren "Angreifer" zusammentreten. Und der darf sich dann natürlich nicht wehren, gell, Herr Richter.
"Man kann Leuten nicht verbieten, ein ***** zu sein." (Descartes)