Doch, Klaus, genau das sagt ein BUNDESRICHTER. Wenn du jemanden verbal provozierst und hoffst das er dir eine knallt, damit du dich wehren darfst, dann gibt es keine Notwehr!
Wahrscheinlich würde er jedoch seinen Kollegen erklären das genau DAS die Auslegenung dieses Paragraphen ist, denn als Bundesrichter ist sein Wort nun einmal die letztinstanzliche Entscheidung und ich nehme einmal stark an das seine Bundesrichterkollegen (und nur die sind entscheidend) es sehr ähnlich sehen werden.
Ich persönliche finde seine Auslegung von Notwehr absolut gut (und habe es übrigens genau so von mehreren Juristen und Polizisten erklärt bekommen).
Grüße
Kanken





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