Zitat Zitat von Suriage Beitrag anzeigen
Es soll ja nicht zum Instrument werden um den Rechtsfrieden zu brechen sondern stellt Rechtsgüter unter Schutz.
Ist es nicht eher so, dass der Notwehr-Paragraf dazu da ist, ein Verhalten nachträglich zu erlauben bzw. sanktionsfrei zu stellen, was der Mensch sowieso (Stichwort: Selbsterhaltung) tut?

Zitat Zitat von DEKAR Beitrag anzeigen
muss der typ sich jetzt bloß weil er mma macht von diesen testojunkys jeden scheiss gefallen lassen?
Nein muss er nicht. Fakt ist und das gilt für alle SV-Fälle: Du kannst tun, was du willst. Ob du es dann allerdings auch tun durftest, entscheidet der Richter, sofern du angeklagt wirst.

Zitat Zitat von Hundertzehn Beitrag anzeigen
Deswegen gibt's einen Prozess. Entgegen landläufiger Ansicht sind Richter nicht blöd, und glauben dem Mörder die Geschichte mit den geklauten 10€ und der Notwehr höchstwahrscheinlich nicht.
Korrekt. Laut Gesetz und gängiger Rechtsprechung hat man stets das erforderliche Mittel zu wählen, das den mildest möglichen Eingriff ohne Eigengefährdung in die Rechte des anderen bietet. Siehe hierzu auch die Ausführungen von Luggage, die hier schon verlinkt wurden.
Welche das sind, liegt an den Fähigkeiten des Angegriffenen, nicht am Angriff selbst! Deswegen haben KK'ler meist schlechtere Karten, da ihnen ein bewussterer Umgang mit der Abwehr von Angriffen attestiert wird. Sie haben halt mehr Möglichkeiten an der Hand, aus denen sie wählen können.
Und wo einem Nicht-KK'ler evtl. ein Schlag zugestanden wird, weil er keine anderen Optionen hat, kann das bei einem geübten KK'ler schon anders aussehen.