Ist es nicht eher so, dass der Notwehr-Paragraf dazu da ist, ein Verhalten nachträglich zu erlauben bzw. sanktionsfrei zu stellen, was der Mensch sowieso (Stichwort: Selbsterhaltung) tut?
Nein muss er nicht. Fakt ist und das gilt für alle SV-Fälle: Du kannst tun, was du willst. Ob du es dann allerdings auch tun durftest, entscheidet der Richter, sofern du angeklagt wirst.
Korrekt. Laut Gesetz und gängiger Rechtsprechung hat man stets das erforderliche Mittel zu wählen, das den mildest möglichen Eingriff ohne Eigengefährdung in die Rechte des anderen bietet. Siehe hierzu auch die Ausführungen von Luggage, die hier schon verlinkt wurden.
Welche das sind, liegt an den Fähigkeiten des Angegriffenen, nicht am Angriff selbst! Deswegen haben KK'ler meist schlechtere Karten, da ihnen ein bewussterer Umgang mit der Abwehr von Angriffen attestiert wird. Sie haben halt mehr Möglichkeiten an der Hand, aus denen sie wählen können.
Und wo einem Nicht-KK'ler evtl. ein Schlag zugestanden wird, weil er keine anderen Optionen hat, kann das bei einem geübten KK'ler schon anders aussehen.
Suriage fast es super zusammen.
Ich weiß auch nicht was so schwierig ist an der Ausführung aus dem Artikel zu verstehen. Es ist nunmal keine Notwehr wenn man will dass man angegriffen wird. Das einzig komplizierte ist unter Umständen die Absichten der betroffenen zu beurteilen. Das ist aber vom Verfahren und den zugänglichen Informationen abhängig, nicht von der Gesetzeslage.
Schutzgüter fallen aber doch eher unter den Notstandsparagrafen (§34 STGB) und nicht zwingend unter den §32 STGB. Oder verstehe ich grad den Begriff "Schutzgüter" falsch?
Ich sehe das so:
Notwehr greift, wenn ich oder jemand anderes (Nothilfe) angegriffen werde. In egal welcher Form!
Notstand greift, wenn jemand an meinem Eigentum beschädigen will.
Ansonsten sehe ich das gleich wie du.
Man kann sich nicht auf Notwehr berufen, wenn man den Anderen soweit provoziert, dass er angreift.
Da widerspricht ja auch eigentlich niemand ernsthaft. Es geht aber darum wie weit man den Begriff "Provokation" fasst. Siehe der oben geschilderte Fall wo die bösen Bodybuilder ganz fiese Sprüche machen, und der Richter wollte einfach nicht akzeptieren dass das Zusammenfalten, Kiefer brechen und reintreten bis der Arzt kommt eine völlig gerechtfertigte Notwehr gegen einen ganz fiesen, von langer Hand hinterhältig geplanten Provokationsverbalangriff war.
"Man kann Leuten nicht verbieten, ein ***** zu sein." (Descartes)
Nein, Notwehr richtet sich gegen einen rechtswidrigen Angreifer, (rechtfertigender) Notstand gegen eine Gefahr (die natürlich auch von einem Menschen ausgehen kann).
Wenn Du eine fremde Autoscheibe einschlägst, um ein Kleinkind vor dem Hitzetod zu bewahren, dann ist das, wenn es nicht anders geht, durch Notstand gerechtfertigt, da das Leben des Kleinkindes wertvoller ist, als die fremde Autoscheibe.
Durch Notstand kann auch der Eingriff in die Rechte unbeteiligter gerechtfertigt sein.
Notwehr rechtfertigt nur Eingriffe gegen Rechtsgüter des unrechtmäßigen Angreifers, solange der Angriff gegenwärtig ist, dann allerdings ohne Abwägung gegen das angegriffene Gut (außer im krassen Mißverhältnis).
Nein, ich habe mich aus anderem Anlass darüber von einem Staatsanwalt und zwei Strafverteidigern belehren lassen weil mir eben die hier gezeigte Arroganz von Laien fehlt ohne Fachkenntnis zu urteilen resp. Gesetze zu interpretieren.
Sonst würde ich mich nicht soweit aus dem Fenster hängen.![]()
Das entscheidende Wort ist "andauernd". Ich denke auch dass recht strenge Maßstäbe an den Terminus Beleidigung angelegt werden. Wenn ich mich im Supermarkt neben einen prügelnden Vater stelle und ihn frage ob er das richtig findet und gehe nicht weg um das Kind zu schützen, denke ich nicht dass eine ggf. nachfolgende Prügelei als "provoziert" eingestuft wird (oder, werden dürfte) wenn ich keine Sprüche ala "los, komm, zeig mal wasse kannz bei einem Deiner eigenen Gewichtsklasse!" mache. Sonst kann man sich das ganze Gefasel über Zivilcourage auch mal sparen.
"Man kann Leuten nicht verbieten, ein ***** zu sein." (Descartes)
Du weisst nicht, warum?
Darum!
Weil schon einmal ein Richter einen Notwehrexzess gesehen hat, als sich EIN 30-Jähriger mit einem Messer gegen FÜNF Angreifer gewehrt hat.
Der Richter fand die Reaktion übertrieben weil:
Nur einer der Gruppe von 5 hat direkt angegriffen
Der Verteidiger war 30 und 15kg schwerer als der 17-jährige Angreifer
Der Verteidiger hätte "besonnen" handeln sollen - seine mehr als 2 Promille im Blut wurden NICHT als Beeinträchtigung der Urteilsfähigkeit anerkannt.
Es wird heftig diskutiert, weil Menschen dich dafür bestrafen können und dein LEBEN versauen können als Lohn dafür, dass du dein Leben verteidigt hast.
Menschen bringen dich nach einer Schlägerei in den Knast.. Menschen die selbst noch nie ihre Gesundheit mit eigener Kraft verteidigen mussten.
Und die haben dann verschiedene MEINUNGEN darüber.
Für dich und andere Anwälte und Richter ist es nur eine MEINUNG.
Für mich und andere Menschen, die sich immer wieder mit dem Notwehrrecht auseinandersetzen müssen geht es um die eigene Existenz. Nicht bloss darum, ob man vor Gericht "gewinnt" sondern ob man seinen Job, und sein Leben behalten darf.
Da könnte man auch als Studierter ein wenig Verständnis dafür aufbringen.
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