Zitat von Serjoscha Wenn man also jemanden beleidigt, und dieser sich provoziert fühlt und einen angreift, darf man sich auch wehren. Das wäre Notwehr. Nicht unbedingt! Vielleicht beurteilt der Richter auch seinen "Angriff" als durch die Notwehr gerechtfertigt, um deine Beleidigung abzuwehren. Dann geht es ausdrücklich um einen "rechtswidrigen" Angriff in der Notwehr.
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