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Thema: Ein Bundesrichter über die Notwehr

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  1. #11
    KAJIHEI Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Aruna Beitrag anzeigen
    Es gab, meine ich, schon ein Urteil, wo das beenden eines andauernden Beleidigungsschwalls mittels Nasenbruch als gerechtfertigt angesehen wurde.
    Da würde ich nicht drauf wetten, dass Ehre regelmäßig in krassem Missverhältnis zu körperlicher Unversehrtheit gesehen wird.
    Ja, solch ein Urteil gab es. Aber das ist doch gerade eben in unserem Rechtssystem das Schöne.
    Andere Richter sind nicht an das Geplapper ihrer Kollegen gebunden, egal welche Instanz.
    Die höhere Instanz kann Dinge zurückverweisen, aber deren Entscheidung die aus der Neuverhandlung entsteht beeinflussen das kann und darf sie eben nicht.
    Dem entsprechend ist diese Cowboymanier dieses altersschwachen Bundesrichters vollkommen wurscht in der normalen gebräuchlichen Rechtsprechung.
    Zum Glück.
    Das gleiche Spielchen geht übrigens auch mit anderen obersten Gerichtshöfen wie dem für Finanzen und Steuern. Wer sich einbildet lokal mit "Grundsatzurteilen" punkten zu können : Man vergesse es sehr schnell.
    So ein Gefecht habe ich drei Jahre lang life durchgeführt....und gewonnen.

    Was die mildeste Mittel Debatte angeht : Bei einer reiner verbalen Injurie ist aus meiner und und der von Profijuristensicht eben die verbale Erwiderung das zu billigende Mittel.
    Die Begründung " Der hat mich provoziert" wäre nämlich der Anfangspunkt einer Spirale ohne Ende, die es doch zu vermeiden gilt.
    Die Rechtsprechung soll einen RECHTSFRIEDEN gewährleisten, keine Verschlimmerung der Zustände.
    Sieht man sich z.B. die jetztige gesellschaftliche Lage an wo doch sehr viele Menschen aus anderen Kulturkreisen bei uns unterwegs sind, na wo sollte das dann wohl enden ?
    Ich habe der Verkäuferin den Einkaufskorb über den Schädel gezogen da sie mich provoziert hat ? ( Haben Sie denn Geld oder Gutschein ? , der Angesprochene versteht blablabluberbla etc. )
    In anderen Kulturen wird halt die penetrante Nachfrage seitens einer Frau als Beleidigung angesehen. (Ausgedachtes Beispiel )
    Da wir aber alle sobald wir in D-LAnd sind vor dem Gesetz gleich sein sollten, wäre also auch dieser "Ehrbegriff" im Rahmen der Cowboymanier zu schützen.
    Eine Debatte darüber was denn nun die "korrekte" juristisch begründete Ehre sei ...Ich besorge schon die Zwangsjacken.
    Genau das müßte aber erfolgen.
    Da sag ich mal herzlichen Danke, ohne mich.
    Geändert von KAJIHEI (23-10-2015 um 14:04 Uhr)

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