Zitat Zitat von Aruna Beitrag anzeigen
Wieso ist ein Angriff von A auf B gegenwärtig, wenn A wegrennt?
Welches Rechtsgut von B verletzt er denn, durch das Wegrennen?
Weil die unmittelbare Flucht noch zum Angriff gehört, unter anderem gerne gesehen im Zusammehang mit Dieben, Räubern oder einfach dem § 127: Vorläufige Festnahme

Anders als im Kampfsport ist der Angriff noch am laufen, wenn A gerade von besagter Tat flüchtet. Ihm am nächsten Tag in die Fresse zu hauen, wäre nicht mehr Notwehr.

Zitat Zitat von Aruna Beitrag anzeigen
Eine Verkäuferin ist der Ansicht, eine Person, die gerade das Geschäft verlassen will, habe etwas gestohlen.
Die Verkäuferin stellt sich der Person in den Weg und wird weggestoßen, die Person entfernt sich.
War das Wegstoßen Notwehr oder ein rechtswidriger Angriff
Indem der Kunde den Supermarkt betritt, könnte dieser automatisch eine Einwilligung in den Durchsuchungsvorbehalt erteilt haben. Bei dem Schild könnte es sich dann um Allgemeine Geschäftsbedingungen handeln.
Dies wäre der Fall, wenn da irgendwo ein Schild ist das einen Inhalt wie: "Bei Verdacht auf Taschendiebstahl nehmen wir eine Taschenkontrolle durch, wir bitten dafür um ihr Verständnis."
Eine Stichprobenartige Kontrolle wie beim Flughafen wäre im Supermarkt verboten. Bei entsprechendem Tatverdacht jedoch schon, WENN es angesagt wurde per Schild etc.


soll das ein Beispiel für die Forderung nach dem mildesten Mittel sein?
Hier eine kleine Erklärung der Uni Thübingen.



Erforderlichkeit: Eignung + mildestes Mittel

Geeignet sind solche Verteidigungshandlunge
n, die den Angriff sofort und endgültig
beenden können.
Es ist das Verteidigungsmittel zu wählen, das bei gleicher Wirksamkeit den geringsten
Schaden anrichtet.
Der Angreifer muss sich jedoch nicht auf das Risiko einer ungenügenden
Abwehrhandlung einlass
en.
Bei dem Gebrauch von gefährlichen Waffen ist ihr Einsatz grundsätzlich vorher
anzudrohen. Oft liegt darin schon eine abschreckende Wirkung. Dies gilt nur solange es
die Situation zulässt. Das Risiko einer Rechtsgutsverletzung oder eine schwächere
Verteidig
ungssituation muss nicht hingenommen werden.
Ein gezielt tödlicher Schuss kann dann als ultima ratio angewendet werden, wenn ein
wenig gefährlicher Einsatz, wie Warnschuss, Vorzeigen der Waffe oder Schuss in die
Beine nicht ausreicht.