Zitat Zitat von KAJIHEI Beitrag anzeigen
Wer es für normal hält jemanden der in Worten verletzt auf´s Maul zu hauen ...
Ich möchte so etwas nicht in meiner Gesellschaft haben.
verständlich, bei Deinen Umgangsformen

[...] dieses altersschwachen Bundesrichters [...]

Zitat Zitat von KAJIHEI Beitrag anzeigen
Ja, solch ein Urteil gab es. Aber das ist doch gerade eben in unserem Rechtssystem das Schöne.
Andere Richter sind nicht an das Geplapper ihrer Kollegen gebunden, egal welche Instanz.
Die höhere Instanz kann Dinge zurückverweisen, aber deren Entscheidung die aus der Neuverhandlung entsteht beeinflussen das kann und darf sie eben nicht.
.
Ein Richter, der ständig seine Urteile von höheren Instanzen zur Neuverhandlung zurückbekommt, macht bestimmt eine glänzende Karriere.

Zitat Zitat von KAJIHEI Beitrag anzeigen
Was die mildeste Mittel Debatte angeht : Bei einer reiner verbalen Injurie ist aus meiner und und der von Profijuristensicht eben die verbale Erwiderung das zu billigende Mittel.
Das hängt von der Situation ab. Wenn kein milderes Mittel zur Verfügung steht, dann sind andere erforderlich.


Zitat Zitat von KAJIHEI Beitrag anzeigen
Die Begründung " Der hat mich provoziert" wäre nämlich der Anfangspunkt einer Spirale ohne Ende, die es doch zu vermeiden gilt.
Die Rechtsprechung soll einen RECHTSFRIEDEN gewährleisten, keine Verschlimmerung der Zustände.

Es geht nicht um eine Provokation, sondern um einen gegenwärtigen Angriff auf die Ehre.
D.h. ich muss fortwährend beleidigt werden.
Das muss sich keiner bieten lassen.
Mein Hinweis bezog sich auf einen Mann, der sich im Schwimmbad andauernd eine fettleibige Frau beleidigte und sich dabei evtl. auch durch Worte nicht abbringen ließ.
Der Lebensgefährte der Frau hat dem durch einen Faustschlag dann ein Ende gesetzt.
Eine einmalig vollendete Beleidigung "Fette Kuh" der keine weiteren folgen, ist kein gegenwärtiger Angriff.
Eine Reaktion darauf ist nicht gerechtfertigt.
Dennoch wird dem Beleidiger bei einem druch seine Beleidigung provozierten Angriff nach Meinung einiger nur abgestufte Notwehr zugebilligt.
Notwehr beendet bestehende Angriffe. Rache oder Bestrafung für vollendete Angriffe ist keine Notwehr.