
Zitat von
KAJIHEI
Wenn du einem verprügeltem Kind im Supermarkt zur Seite stehst ist das a.) Ehrenwert und b.) Nothilfe, keine Notwehr.
Ich meinte dass er sich dann meinem Rechtsempfinden nach nicht auf Notwehr berufen dürfen sollte wenn er mich angreift, unter gleichzeitigem Ausschluss meines Notwehrrechtes weil ich ihn durch meine Anwesenheit ja provoziert hätte. Sprich, er dürfte auf mich losgehen und mir nach Belieben alles was rumsteht über den Schädel ziehen, und ich darf nicht zurückschlagen weil ich ihn ja "provoziert" habe.
Wenn ich dich jetzt die nächsten drei Seiten aliterater Rübenkopf etc. nenne hat das keine Rechtsgrundlage mich zu verdreschen, trotz der Dauer
Las ich aber sein, keine Bange.
Menno, nie darf man.
"Man kann Leuten nicht verbieten, ein ***** zu sein." (Descartes)