@Alex:
Ich hatte an Hafis diesen sarkastischen Beitrag bezüglich fragwürdiger Meinungen über psychische Erkrankungen gerichtet:
worauf ich von Dir diese Antworten bekam:
Ich wundere mich, dass Du erst als Quelle des "Wissens" über das "Arschhochkriegen" als Universallösung bei psychischen Erkrankengen aka "attestierte Motivationslosigkeit" einen einzelnen Fall im eigenen familiären Umfeld angibst und erst auf Nachfrage die Erfahrung mit vielen weiteren Fällen, die bei einem dreijährigen Halbtagsjob als studentische Hilfskraft in einem Beratungszentrum erworben wurde, anführst.
Ich gehe mal als Arbeitshypothese davon aus, dass die Angaben stimmen.
Nun wissen wir Kampfkünstler natürlich, wie das ist, mit den Formulierungen von Tätigkeitsbeschreibungen in Lebensläufen.
Wenn da einer einen Polizisten oder einen Schreibstubenhengst der BW in seiner Taiji-Gruppe hat, umschreibt der sich eventuell als Nahkampfausbilder von Sicherheitskräften und Militärangehörigen.
Sporadische Besuche von Massenseminaren werden durchaus mal als Lehrer-Schüler-Beziehung dargestellt.
Auch eine Fleischereifachverkäuferin berät mitunter Menschen mit psychischen Problemen, wie z.B. Depressionen.
Nur wahrscheinlich nicht in Bezug auf eine psychische Erkrankung, sondern in Hinblick auf die richtige Wurstwahl.
Eine studentische Hilfskraft an dem Empfang in einem Beratungszentrum wird eventuell Leute mit "psychischen Problemen" beim Auffinden der Räumlichkeiten von ausgebildeten Therapeuten oder der Toilette beraten und braucht dazu möglicherweise auch "diagnostische Fähigkeiten", um z.B. zu erkennen, ob nach der Damen- oder Herrentoilette gefragt wird.
Natürlich kann eine nicht approbierte studentische Hilfskraft gegebenenfalls auch als "psychologischer Berater" tätig werden.
Das umfasst dann "psychologische Tätigkeiten, die die Aufarbeitung und Überwindung sozialer Konflikte oder sonstige Zwecke außerhalb der Heilkunde zum Gegenstand haben."
Die berufsmäßige Anwendung "mittels wissenschaftlich anerkannter psychotherapeutischer Verfahren vorgenommene[r] Tätigkeit[en] zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist" sollte man approbierten Psychotherapeuten überlassen.
Da frage ich mich, wofür sich studentische Hilfskräfte von Beratungszentren auf Fortbildungen im Bereich Diagnose qualifizieren können.
Zur Kompetenz psychologische Berater gehört in meinen Augen auch das Wissen um die Grenzen ihrer Kompetenz.
Wenn man natürlich die Existenz von psychischen Krankheiten leugnet, kann man zur Auffassung gelangen, dass ein Berater kompetent sei, jegliche psychische Störung zu beurteilen und zu behandeln.
Allerdings ist mit einer derartigen Leugnung auch die Kompetenz zu Beratungstätigkeiten zweifelhaft, unabhängig von der Existenz schön gestalteter Urkunden, die die Teilnahme an irgendwelchen Fortbildungen bescheinigen.
Nun ja, zurück zur Argumentationslinie:
Ich gehe mal als weitere Arbeitshypothese davon aus, dass Pharao tatsächlich die Diagnose gestellt wurde, von der er hier berichtet und er aufgrund dieser Diagnose von einem Arzt auf unbestimmte Zeit arbeitsunfähig
geschrieben ist.
Dann war wohl der Arzt, dem die maßgeblichen Stellen die Kompetenz zu einer derartige Diagnose zubilligen, der Ansicht, dass es sich um eine psychische Erkrankung handelt, von der Hilfskräfte in Beratungszentren hoffentlich die Finger lassen.
Es bleibt also bei Stichprobengröße 1.





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