Richtig.
Meine Aussage war tatsächlich falsch, da sie zwar dem bei uns im Alltag üblichen Sprachgebrauch gefolgt ist, aber sachlich und juristisch falsch ist:
"Der Besitz eines Passes (des BDAS damals noch, d.Verf.) besagt, daß sein Inhaber von einem Aikido-Lehrer betreut wird, der Mitglied im BDAS ist. Der Paßinhaber wird nicht zum Verbandsmitglied."
Auch meine Dan-Urkunde des BDAS begründet natürlich keine Mitgliedschaft.
Wichtig ist diese Klarstellung deshalb, weil die Formulierung "Mitgliedschaft im BDAL" eine Graduierung suggeriert, und zwar mindestens sandan.
Diese Graduierung hatte ich zum damaligen Zeitpunkt nicht.
Es muß also heißen:
Ich war selbst etwa 12 Jahre Mitglied in zwei Aikidoschulen, deren Leiter jeweils Mitglied im BDAS und - nach dessen Umbenennung - im BDAL waren und habe meine shodan Prüfung vor einem Mitglied des Lehrerkommitees des BDAS (5. dan) abgelegt.
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Anmerkung 1: Im BDAS gab damals es nicht die Voraussetzung einer bestimmten Graduierung. Kriterium für die Mitgliedschaft war zu jener Zeit "eine ständige Lehrtätigkeit und organisatorische Verantwortung in einer eigenen Schule, oder einem Verein". Mein Lehrer, Mitglied im BDAS, war zurZeit meiner shodan-Prüfung nidan.
Damals hing unser Gefühl zum BDAS nicht an irgendeiner Graduierung, welcher auch immer. Sondern an dem Haibtus, eine eigene Schule zu betreiben.
Anmerkung 2: Ich sehe deinen Namen nicht auf den Mitgliederliste, dich ich aus jener Zeit vor mir habe.
Ich sehe allerdings sowohl den Namen meines damaligen, als auch meines gegenwärtigen Lehrers.
Ich sehe die Namen vieler Lehrer, mit denen ich heute durch die AFD verbunden bin. Dabei sämtliche Mitglieder der verschiedenen Prüfungsjuries, die mich in späteren Jahren seitdem graduiert haben.
Ich sehe die Namen vieler Lehrer, die nicht in der AFD sind, mit denen ich über das Üben bei Endô sensei verbunden bin.
Und ich sehe den Namen des Lehrers bei dem ich meine allerersten aikidô-Schritte überhaupt gemacht habe.
Manche dieser Menschen sind bis heute Mitglied im BDAL. Andere sind es lange schon nicht mehr.
Anmerkung 3: Es gab zu jener Zeit eine enge Verbindung zu einem französischen Lehrer der FFAAA, dessen langjährige Schüler viele der BDAS-Lehrer damals waren. Diese Schüler waren zu jener Zeit ein geradezu konstituierendes Element des BDAS. DAher hatte dieser Lehrer auch die Berechtigung, Dan-Prüfungen im Rahmen des BDAS abzunehmen. Im BDAL war das dann nicht mehr möglich.
Anmerkung 4: Ich werde aller Voraussicht nach im kommenden Jahr mit einem Lehrer des BDAL einen gemeinsamen Lehrgang geben.




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