Zu der Fragen betr. Finanzen/Geld kann ich dir schonmal folgendes angeben:
§ 6 der Stilrichtungsordnung des DKV lautet:
§6 Finanzierung der Stilrichtungsaktivitäten
(1) Bestehende Stilrichtungen des DKV erhalten eine maximale jährliche Förderung pro Mitglied durch den DKV in Abhängigkeit von der Mitgliederstärke:
Die Auszahlungen für Abs. 1 + 2 erfolgen nur auf Antrag mit Begründung.
bis 100 Mitglieder 256 Euro p.a.
bis 500 Mitglieder 767 Euro p.a.
bis 1.000 Mitglieder 1534 Euro p.a. + 3,10 Euro
pro Mitglied
über 1.000 Mitglieder 2557 Euro p.a. + 3,10 Euro
pro Mitglied
(2) Die Stilrichtung Shotokan erhält 0,70 Euro pro
Mitglied.
(3) Über Gewährung von Finanzierungshilfen für eine
Stilrichtung die durch Abspaltung vom
DKV aus bestehenden Stilrichtungen ent-stehen, ents
cheidet die Bundesversammlun






Mit Zitat antworten