
Zitat von
Robb
Wie ist es wenn die Lebenspartnerin eine Pflegestufe hat. Hat diese dann immer noch ein bestimmungsrecht wer zu Besuch sein darf?
Pflegebedürftigkeit sagt erst einmal überhaupt nichts über die Geschäfts- oder Zurechnungsfähigkeit aus.
Wenn Du der Meinung bist die Partnerin sei geistig nicht (mehr) in der Lage gesunde Entscheidungen zu treffen kannst Du das mit dem Familiengericht klären und diese Person ggf. „entmündigen“ lassen.
"It's not the size of the dog in the fight, it's the size of the fight in the dog." M. Twain
"Whoever said one person can’t change the world never ate an undercooked bat..."