Hm. Ich bin nicht sicher, ob ich deine Nachfrage richtig verstehe ...
Was den formalen Aspekt anbelangt:
Ein shodan wäre doch in beiden Fällen eine Graduierung des aikikai. Es gibt keinen "shodan des Aikikai Deutschland" oder "shodan der Aikidoförderation Deutschland". (Der Vergleich hinkt leicht, aber ein Abitur kann man auch nur einmal machen. Egal an welcher Schule man es ablegt, es ist ein Abitur.)
Anders verhält es sich mit Graduierungen die außerhalb des aikikai erworben werden, wie z.B. BDAL, DAB, FFAAA, ... . Für die Anerkennung solcher Graduierungen durch den aikikai gibt es ein geregeltes Verfahren. (Weiter mit dem halbschrägen Vergleich: Wenn man eine dem Abitur entsprechende Prüfung in einem anderen Land ablegt, gibt es Verfahren, die regeln, ob und ggf. unter welchen Bedingungen dieser Schulabschluß als gleichwertig anerkannt wird.)
Für die kyû gibt es kein Reglement im aikikai. Diese Prüfungen gelten als sog. "vorbereitende Graduierungen" und sind - aus Sicht des aikikai - in das Belieben eines jeden dôjô(!) gestellt. Entsprechend ist auch die Prüfungsordnung des hombu dôjô nicht als verbindliche Vorgabe zu verstehen. Das bedeutet, daß ein Lehrer/dôjô selbst entscheiden muß, ob er bestehende Graduierungen im Bereich der kyû "anerkennt", oder ob er möchte, daß ein Schüler Graduierungen noch einmal ablegt.
Was die inhaltlichen Aspekte anbetrifft, so wird jemand, der den shodan vor Asai sensei ablegt, aller Wahrscheinlichkeit nach zum Teil andere Formen oder Ausführungen zeigen und er wird sich anders bewegen, als jemand, der die Prüfung vor Christian Tissier ablegt. Und der wieder wird z.T. andere Formen oder Ausführungen zeigen und sich anders bewegen, als jemand, der die Prüfung vor Endô sensei ablegt. Das ist ja aber kein "Problem", da er ja das zeigt, was ihm sein Lehrer vermittelt und was in seinem dôjô geübt wir.
(In einer shodan Prüfung vor einer Kommission der Aikidoföderation Deutschland kann man Prüflinge aus allen diesen Richtungen erleben, denn in der AFD gibt es auch Lehrer, die ursprünglich von Asai sensei herkommen und deren kihon waza das sehr deutlich erkennen läßt. )
Auf der Ebene der kyû entsteht die Frage, wie sich das, was jemand aus einer anderen Richtung mitbringt, in das, was in dem dôjô, dem er sich anschließen möchte, integriert werden kann. Ich habe Wechsel erlebt vom Yoshinkan, vom Ki-Aikido, vom DAB, ... und auch vom Aikikai Deutschland. Es gibt auch Menschen, die jede Prüfung in einem anderen Verband abgelegt haben. Wir haben es in der Regel so gehandhabt, daß wir die bestehende Graduierung nicht in Frage gestellt haben und mit der nächsthöheren weiter gemacht haben. Wir sind aber zuvor im Unterricht so auf die SchülerInnen eingegangen, daß sie bei ihrer Prüfung dann tatsächlich auf demjenigen Stand waren, der bei uns zu der entsprechenden Prüfung gehört.
Sooo, all that said ...
Ich kenne Schüler, die ihre außerhalb des aikikai erworbenen Graduierungen nicht einfach haben formal anerkennen lassen, sondern die aus freien Stücken sämtliche Dan-Prüfungen noch einmal abgelegt haben. Nun vor einem Lehrer des aikikai. Und die auch die entsprechenden Wartezeiten eingehalten haben.
Und ich kenne Schüler, die nachdem sie innerhalb des aikikai den Lehrer gewechselt haben, vor ihm aus freien Stücken noch einmal die Prüfungen abgelegt haben, nun nach dessen Anforderungen.
Wie gesagt: Ich bin nicht sicher, ob ich deine Frage wirklich verstanden habe, weil du den aikikai mit dem aikikai verglichen hast, bin ich mir nicht sicher, worauf du genau hinauswolltest. Hast du etwas beantwortet bekommen von dem, was du wissen wolltest?
Auch das gibt's ...




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