Die sind sehr selten. Zeug, das alltäglich ist, schafft es nicht in die Zeitung.
Klar weil es ein Messerangriff in die Zeitung schafft passieren nebenbei nicht noch 20 weitere.... Diese Kraft der Suggestion muss man haben

Verhältnismässigkeit dürfte die wichtigste sein. Speziell für Leute, die in ihrer Freizeit das Hauen üben.

Das ist aber keine Regel und die Frage nach dem Gesetz wurde wieder einmal nicht beantwortet

Einmal die österreichische Version der Notwehr

TText
Notwehr

§ 3. (1) Nicht rechtswidrig handelt, wer sich nur der Verteidigung bedient, die notwendig ist, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, sexuelle Integrität und Selbstbestimmung, Freiheit oder Vermögen von sich oder einem anderen abzuwehren. Die Handlung ist jedoch nicht gerechtfertigt, wenn es offensichtlich ist, daß dem Angegriffenen bloß ein geringer Nachteil droht und die Verteidigung, insbesondere wegen der Schwere der zur Abwehr nötigen Beeinträchtigung des Angreifers, unangemessen ist.

(2) Wer das gerechtfertigte Maß der Verteidigung überschreitet oder sich einer offensichtlich unangemessenen Verteidigung (Abs. 1) bedient, ist, wenn dies lediglich aus Bestürzung, Furcht oder Schrecken geschieht, nur strafbar, wenn die Überschreitung auf Fahrlässigkeit beruht und die fahrlässige Handlung mit Strafe bedroht ist.

Schlagworte
Rechtfertigungsgrund, Putativnotwehr, Notwehrüberschreitung, Rechtsgutgefährdung, Rechtswidrigkeit, Notwehrfähigkeit, Nothilfe, Unangemessenheit