Es ist auch verboten jemand anderem ohne Grund ins Gesicht zu schlagen, zu vergewaltigen oder auszurauben.
Und selbst für Notwehrexsesse gibt es Rechtfertigungsgründe.
von daher ist deine Aussage So nicht zu halten und falsch.
Luggage hat hier mal nen richtig guten Artikel zu geschrieben. Der ist im SV Bereich angepinnt.