Wegen der Strafbarkeit ist glaube ich dieser Beitrag von der betroffenen Frau ganz interessant:
'Da ich mich bereits offiziell beraten lassen habe: Es stehen hier genau zwei Straftaten im Raum:
1. Verschicken von Bildern mit *****graphischen Inhalten
2. Nachstellung/Stalking - obwohl immer und immer wieder NEIN gesagt wurde, wurde über unterschiedliche Nummern und FB/Instagram-Accounts Kontakt aufgenommen
Ganz abgesehen davon, dass auch das Angebot von Vorteilen durch sexuelle Dienste in den Tatbestand der sexuellen Belästigung fällt.
Strafbar hat er sich so oder so gemacht, aber der Beigeschmack von anderen nicht ernstgenommen zu werden sollte ebenfalls verurteilt werden. '
Quelle : Facebook






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