Welche "Art" und welches "Ausmaß" ein sogenanntes "Waffentrageverbot auf Okinawa" hatte, kann man heute nicht mehr genau sagen, nur:

Ein "Verbot" für Klingenwaffen, vorallem für die Klingenwaffen der "Kriegerkaste (phon. Samurai)", gab es sehr wohl.
Zudem:
Woher hätte "der Bauer" (jetzt mal alles stark vereinfacht) das Geld dafür nehmen sollen.

Ähnlich wie in Deutschland (bzw. unsere Vorgänger-Länder).
Da war das Schwert auch den Adeligen vorbehalten, wie auch die Hochwildjagd, pp. und andere Privilegien.
Einfache "Waffen" (Werkzeuge) und das Angeln und die Hasenjagd waren okay.

Es muss auch nicht immer schriftliche Belege dafür geben. (Wobei die gibt, wie z. B. für Nürnberg um das 15 Jahr.)
Es wurde so gesagt und "umgesetzt" und fertig.

Gr. B.