Zitat Zitat von Hafis Beitrag anzeigen
3) Wenn es kein 'Ehrengürtel' ist, muss man zuvor eine Prüfung nach den Vorgaben des Verbandes, der den Gürtel verleiht, ablegen
Das ist falsch. Zumindest sofern du nicht die Praxis im BJJ, Gürtel für auf der Matte erbrachte Leistungen ohne Prüfung zu verleihen, als Vergabe von Ehrengürteln bezeichnen möchtest.