Zitat Zitat von Salva Mea Beitrag anzeigen
Der BHG hat schon 1974 sinngemäß gesagt, dass ein Boxer mit der Teilnahme am Wettkampf in alle (leichteren) Verletzungen einwilligt, die unter Einhaltung des Reglements entstehen können.
Das war nicht das Thema.

Es ging darum, dass er die Einwilligung in den Kampf jederzeit widerrufen kann und damit jeder weitere Angriff nach seiner Aufgabe nicht mehr durch seine Einwilligung gedeckt ist - und damit letztendlich (zumindest in Deutschland) eine Straftat darstellt.

Siehe mein Beispiel von dem argentinischen Jungen, der von seinem Trainer trotz Tappen bewusstlos gewürgt wurde.
In Deutschland ohne Frage eine Straftat - Trotz grundsätzlicher Einwilligung in Verletzungen bei seiner Sportart.