Nein, festgestellt. Kleiner, aber feiner Unterschied, insbesondere bedeutsam, als dass es sonst ja auch legal wäre, ein Einhandmesser oder Springmesser mitzuführen, solange man es geöffnet in einer Scheide trägt...
so was gefällt mir,
Da stellt sich die Frage, ob man ein Klappmesser über 12cm, dass man geöffnet in einer Scheide trägt, führen darf...
Offenbar nicht nur mir:
Zitat von ThomasL
ihr habt mich auf eine Marklücke aufmerksam gemacht. Messerscheiden in denen man festgestellte Klappmesser offen führen kann
Zitat von period
Ein paar Firmen machen das bereits, Extrema Ratio z.B. Aber nur für die schweren, grossen und Zivilisationsgefährdeten Einhandmesser in sehr taktischem Look. Vielleicht tatsächlich eine Marktlücke.