Nein, festgestellt. Kleiner, aber feiner Unterschied, insbesondere bedeutsam, als dass es sonst ja auch legal wäre, ein Einhandmesser oder Springmesser mitzuführen, solange man es geöffnet in einer Scheide trägt... ist aber nicht so, die Gegenstände unterliegen - in welcher Trageweise auch immer - dem Führungsverbot nach 42a.
Und teuerInsbesondere falls man gezwungen sein sollte, das Opinel 13 mehrfach zu ersetzen oder vor Gericht zurückzufordern
Beste Grüsse
Period.








Insbesondere falls man gezwungen sein sollte, das Opinel 13 mehrfach zu ersetzen oder vor Gericht zurückzufordern
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