Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen
da kommt meinem trotzigen inneren Kind eine Idee...
Aber öffnen darf ich es nicht in der Öffentlichkeit, sonst wäre es ja feststehendend?
Nein, festgestellt. Kleiner, aber feiner Unterschied, insbesondere bedeutsam, als dass es sonst ja auch legal wäre, ein Einhandmesser oder Springmesser mitzuführen, solange man es geöffnet in einer Scheide trägt... ist aber nicht so, die Gegenstände unterliegen - in welcher Trageweise auch immer - dem Führungsverbot nach 42a.

Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen
Ziviler Ungehorsam kann anstrengend werden...
Und teuer Insbesondere falls man gezwungen sein sollte, das Opinel 13 mehrfach zu ersetzen oder vor Gericht zurückzufordern

Beste Grüsse
Period.